AGBs

Nick Geringer GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nick Geringer GmbH
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der
Nick Geringer GmbH (nachfolgend nur Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen
Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon,
ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen
Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der
Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung.
(3) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Textform nach § 126b BGB.
(4) Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
(5) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen,
femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt
gleichwohl für alle Geschlechter.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei den beworbenen Produkten und Dienstleistungen auf der Website www.we-build-
brands.de und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der
Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den
Auftragnehmer zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail, über
Kommunikationsdienstleister wie z.B. WhatsApp oder über die Website erfolgen. Durch das
Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
(2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit dem Kunden einen Gesprächstermin
vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass Gesprächstermine
i.d.R. über Videokommunikationsplattformen wie z.B. Zoom aufgezeichnet werden können. Der
Auftragnehmer wird den Kunden vorab auf eine Aufzeichnung hinweisen und nach seinem
Einverständnis fragen.
(3) Der Auftragnehmer erstellt anhand des Besprochenen im Rahmen des Gesprächstermins ein
Angebot/Vertragsentwurf, welcher den Preis und den Leistungsumfang beinhalten. Der
Auftragnehmer sendet dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Link per E-Mail,
der den Kunden zum Angebot/Vertrag führt. Der Kunde kann dieses vertragliche Angebot
annehmen. Nimmt der Kunde dieses Vertrragsangebot nicht an, gilt es als abgelehnt. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden hiernach ein abweichendes Angebot zu
unterbreiten.

(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des
Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich
hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung
des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung
unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen
Angebot des Auftraggebers bzw. dem mit ihm geschlossenen Vertrag. Der genaue
Leistungszeitraum richtet sich entweder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von seinem
Verzicht auf das Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, oder nach einem im Angebot
festgelegten Datum für den Beginn der Leistung. Sollte keines dieser Daten zutreffen, wird mit
der Übersendung der ersten Rechnung des Auftraggebers an den Kunden spätestens der Beginn
des Leistungszeitraums bestimmt. Es wird betont, dass der Auftraggeber ausschließlich zur
Erbringung der im Angebot festgelegten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.
(2) Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige
Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die
Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges
geschuldet wird.
(5) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, mit der sich der Kunde
in dem digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann.
a. Umfasst der Leistungsumfang das zur Verfügung stellen von digitalen Videos, stehen dem
Kunden nur die Zugangsdaten zur Verfügung, die ihm das Anschauen der Videos ermöglichen.
b. Umfasst der Leistungsumfang die Teilnahme an Webinaren, kann sich der Kunde mit den
Zugangsdaten nur in die virtuellen Webinar-Räume einwählen.
Der Kunde und der Auftragnehmer vereinbaren einen Termin, in dem eine Einweisung des
Kunden in den Teilnehmerbereich erfolgt. Umfasst der Leistungsgegenstand sowohl den Zugang
zu den Videos als auch die Teilnahme an den Webinaren, erhält er zwei Zugänge entsprechend
der lit. a und b.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Videos und die Webinare unabhängig
voneinander sind und separat gebucht werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen
Leistungen besteht nicht und wird auch nicht hergestellt.
(7) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Videos entsprechend des vereinbarten
Leistungsgegenstandes (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung. Einen Anspruch auf einen
bestimmten Umfang und/oder eine bestimmte Art der Inhalte besteht nicht.
(8) Umfasst der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang die Videos, wird der Kunde darauf
hingewiesen, dass er keinen Anspruch darauf hat, hierzu Fragen zu stellen, Erläuterungen oder
sonstige inhaltliche Hilfestellungen des Auftragnehmers zu erhalten. Der Auftragnehmer
unterstützt den Kunden nicht bei der praktischen Umsetzung der in den Videos gezeigten
Inhalte.
(9) Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Abschluss des Vertrages mit, über welchen
Anbieter die Webinare stattfinden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer
bestimmten Plattform. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit den Anbieter
wechseln, wird er den Kunden hierüber vorab informieren. Der Auftragnehmer hat bei einem
Wechsel der Plattform die Interessen des Kunden zu berücksichtigen.
(10) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl
der Webinare, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(11) Die Webinare werden von den Mitarbeitern des Auftragnehmers durchgeführt. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf die Durchführung des Webinars durch einen bestimmten Mitarbeiter
des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(12) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Webinars keine Fragen zu den
Videoinhalten beantwortet werden. Grundsätzlich werden in den Webinaren nur Fragen zu den
Inhalten des jeweiligen Webinars zugelassen und ggf. beantwortet. Ein Anspruch auf
Beantwortung der Fragen und individuelle Hinweise im Rahmen der Webinare besteht jedoch
ebenfalls nicht.
(13) Dem Kunden stehen in den Teilnehmerbereichen Gesprächsforen zur Verfügung, in denen
er sich mit anderen Kunden austauschen können. Die Gesprächsforen dienen dem
Erfahrungsaustausch. Der Auftragnehmer wird diese Gespräche lediglich im Hinblick auf eine
respektvolle und angemessene Kommunikation sowie hinsichtlich offensichtlicher
Rechtsverstöße kontrollieren. Eine Beantwortung von Fragen durch den Auftragnehmer ist
nicht geschuldet.
(14) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer und anderer
Preisbestandteile.
(2) Als Zahlungsoption kann der Kunde die Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, auf
Rechnung, per Kreditkarte oder per Überweisung wählen. Die Basis für die Lastschriften sind die
vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer sowie eventuell
der zugehörige Ratenplan, sollte eine Ratenzahlung vereinbart worden sein. Durch diese
Regelung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Auf § 1 Abs.1 wird verwiesen;
entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus dem zwischen
dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag.
§ 4a Bonusprogramme und Rabatte
(1) Die Nick Geringer GmbH fördert die Kundenbindung, indem sie Kunden, die eine spezifische
Programmerweiterung oder ein neues Programm erwerben, die Möglichkeit bietet, ein
zusätzliches Bonusprogramm ohne zusätzliche Kosten zu erhalten. Dieses Angebot unterliegt
den nachstehend definierten Bedingungen.
(2) Berechtigung für das Bonusprogramm:
a. Der Kunde muss über ein aktives Programm bei der Nick Geringer GmbH verfügen und darf
aktuell nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nick Geringer GmbH im
Rückstand sein. Zudem muss der Kunde eine spezifische Programmerweiterung oder ein neues
Programm erwerben, das/die für die Teilnahme am Bonusprogramm qualifiziert.
b. Der Erwerb der Programmerweiterung oder des neuen Programms muss innerhalb eines von
der Nick Geringer GmbH festgelegten Zeitraums erfolgen.
c. Der Kunde muss sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Nick Geringer GmbH
erfüllt haben, ohne aktuell im Zahlungsrückstand zu sein.
(3) Das zusätzliche Bonusprogramm wird dem Kunden mit einem Rabatt von 100% auf den
regulären Preis gewährt, was bedeutet, dass der Kunde das Bonusprogramm ohne zusätzliche
Kosten erhält, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
(4) Das Angebot für das zusätzliche Bonusprogramm mit 100%-Rabatt ist nicht mit anderen
Rabatten, Aktionen oder Bonusprogrammen der Nick Geringer GmbH kombinierbar.
(5) Die Nick Geringer GmbH behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Bonusprogramms
jederzeit zu ändern oder das Bonusprogramm ohne vorherige Ankündigung zu beenden. Bereits
in Anspruch genommene Rabatte bleiben von Änderungen oder der Beendigung unberührt,
sofern die Berechtigungskriterien vor der Änderung oder Beendigung erfüllt wurden.
(6) Bei Missbrauch des Bonusprogramms durch den Kunden, einschließlich betrügerischer
Handlungen oder Handlungen in böswilliger Absicht, behält sich die Nick Geringer GmbH das
Recht vor, den gewährten Rabatt zurückzufordern und den Kunden von der weiteren Teilnahme
am Bonusprogramm sowie von zukünftigen Rabatten und Promotionen auszuschließen.

§ 5 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden
Pflichten notwendig sein können. Der Auftragnehmer wird den Kunden rechtzeitig auf diese
hinweisen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der
Dienstleistungen ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte
Systemvoraussetzungen (im Folgenden insgesamt Voraussetzung) notwendig sind. Es obliegt
dem Kunden, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrecht zu
erhalten.
(2) An den Webinaren werden weitere Kunden des Auftragnehmers teilnehmen. Der Kunde hat
eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine
Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.
(3) Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, die Videos innerhalb des vereinbarten
Leistungszeitraums anzuschauen.
(4) Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten während der
Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für
die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.

§ 7 Haftung
(1) Kann der Auftragnehmer einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg,
Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht
einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der
Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe
von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer
leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten,
kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
(4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel
arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei
Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen,
unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Kunden.
(6) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung
seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.

§ 8 Laufzeit, Vorzeitige Beendigung
(1) Ist der Kunde Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag
innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen. Auf die
Widerrufsbelehrung im Anhang wird verwiesen.
(2) Im Falle von mehreren Vertragsgegenständen kann der Kunde auch lediglich den Vertrag
über die einzelnen Vertragsgegenstände widerrufen.
(3) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Die ordentliche Kündigung
ist während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen, wenn der Vertrag ein festes
Laufzeitende hat. Die Regelung des § 7 Abs.1 sowie das Recht zur außerordentlichen bleiben
hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
(4) Einigen sich der Kunde und der Auftragnehmer einvernehmlich auf eine vorzeitige
Vertragsaufhebung, so ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch
genommenen Leistungen vollständig zu vergüten. Für die vorzeitige Vertragsaufhebung wird
dem Kunden zudem eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr bemisst sich nach
dem tatsächlichen Aufwand der vorzeitigen Beendigung, beträgt jedoch mindestens 150 Euro.

§ 9 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten
(1) Sämtliche Inhalte auf der zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Die Inhalte werden dem Kunden nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung
gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(2) Der Kunde wird bei Vertragsschluss durch den Aufragnehmer darauf hingewiesen, welche
Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, steht
dem Kunden ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur
Verfügung. Für die Inhalte, die heruntergeladen werden dürfen, steht dem Kunden ein
einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Die eingeräumten
Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich.
(3) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte oder Webinare, die
nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt.
(4) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugänge, Login-Daten, etc. dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter des Kunden.
(5) Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Kunden erbracht,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche, zur Verfügung gestellte Login-Daten,
Zugänge und Lehrinhalte vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
eine Teilung des Accounts (Account Sharing) nicht zulässig ist. Dem Kunden ist es nicht
gestattet, Dritten die Teilnahme an den Webinaren oder den Zugang zu den Videos zu
ermöglichen, die nicht Vertragspartner des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
(6) Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist nur auf 3 Geräten möglich. Werden darüber
hinaus Geräte zur Anmeldung mit den von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Zugängen genutzt, wird der Zugang für dieses Gerät blockiert. Der Kunde hat die Möglichkeit,
dem Auftragnehmer die Anzahl der Geräte zu erläutern und die Blockade aus dem System
nehmen zu lassen. Dem Kunden wird empfohlen, dem Auftragnehmer den Gerätwechsel im
Vorfeld mitzuteilen. Auf den übrigen Geräten ist der Zugang möglich. Der Auftragnehmer
versichert, die Voraussetzungen der DSGVO und die Interessen des Kunden zu beachten.

§ 10 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United
Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen. Ist
der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates,
in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle
Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen
Regelungen.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis Offenbach. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU- Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
Offenbach am Main, 23.02.2024